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Neues Verfahren zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) Generation 2

Elektronische Gesundheitskarte: Generation 2
Neues Verfahren in der Telemedizin ab Juli

Bereits fünf Monate nach Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) stellte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) neue Vorgaben auf, die einen erneuten Austausch erfordern. Ab Juli werden weitere Anforderungen an die eGK gestellt. Bis Ende des Jahres sollen dann alle 70 Millionen Gesundheitskarten den neuen Standards entsprechen.

Die elektronische Gesundheitskarte (2. Generation) soll besonders sicher sein!

Ziel der neuen Vorgaben des BSI ist es den Umgang mit sensiblen Patientendaten noch sicherer zu verschlüsseln. Außerdem geht es um ein neues Verfahren, das ein Interoperabilitätsverzeichnis zur Basis legt.

Wir helfen Ihnen die neuen Vorgaben umzusetzen un dienen als vermittler zwischen Arztpraxis und Software-Hersteller. 

Die neuen Vorgaben zielen auf Interoperabilität abInteroperabilität zwischen Ärzten soll sich dank neuer eGK verbessern

Bei der Interoperabilität, die wie ein Maßstab an den neuen Regeln anliegt, handelt es sich um die Grundvoraussetzung damit die elektronische Kommunikation ohne Probleme abläuft. Diese will klarstellen, dass die eingesetzten Systeme, zwischen denen die Gesundheitskarte als Vermittler dient, die gleiche Sprache sprechen. Sie müssen also einfacher gesagt miteinander agieren können.

Bisher ist die Kommunikation zum Beispiel zwischen verschiedenen behandelnden Ärzten von Patienten sehr dürftig. Die entsprechende IT kann da viel mehr erreichen. Und die sogenannten telemedizinischen Anwendungen sollen die ärztliche Betreuung einfacher sowie schneller machen und damit auch die Behandlungsqualität verbessern. Hier wird mit den neusten Anpassungen angesetzt.  

Ab Juli soll ein Verzeichnis die von den verschiedenen IT-Systemen im Gesundheitswesen verwendeten Standards transparent machen und für mehr Standardisierung in Praxen sorgen. So zumindest der Plan.

Neue telemedizinische Anwendungen sollen dann nur noch aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden, wenn im Gesetz vorgesehene Richtlinien der gematik beachtet werden. Die elektronischen Arztbriefe sind auf freiwilliger Basis zu erstellen und werden finanziell unterstützt. Es soll ein Anreiz entstehen die Kommunikation über sogenannte Heilberufsausweise zu vollziehen, da diese einen besseren Datenschutz und ein höheres Sicherheitsniveau ermöglichen als bisher.

Die Telematik-Infrastruktur als „Gesundheitsnetz“

Die Anpassungen, die ab diesem Monat umgesetzt werden sollen, zielen auf ein elektronisches Gesundheitsnetz ab. Dieses bedient sich an der sogenannten Telematik-Infrastruktur, die durch das BSI geregelt wird. Vorzustellen hat man sich diese Infrastruktur als Datenautobahn im Gesundheitswesen.

Wenn mehrere Ärzte über eine Gesundheitskarte (bzw. über das Gesundheitsnetz) kommunizieren, bedeutet dies, dass viele sensible Daten auf der Karte gespeichert werden. Deshalb muss man natürlich sicherstellen, dass nicht jeder x-beliebige Zugriff auf diese Daten haben kann. Etwa für den Fall, dass eine Karte verloren geht. Das soll mit einer PIN geschehen, die nur dem jeweiligen Patienten selbst bekannt ist.

Eine weitere Anpassung im Gesundheitswesen wird auch erst durch die telematische Infrastruktur möglich: Online-Videosprechstunden. Damit werden wohl vor allem Überweisungen zu Fachärzten gespart. Der behandelnde Hausarzt kann so nämlich einen Spezialisten zur Sprechstunde dazuholen. Patienten sparen sich die Anreise zum Spezialisten, der Hausarzt kann eher unmittelbar mit der Behandlung beginnen und die Facharztpraxen bauen Ihre überfüllten Wartelisten ab. Wir sind gespannt wie das in der Umsetzung abläuft.  

Ein Ausblick ins Gesundheitswesen in 2018

Neues für die eGK in 2018

Natürlich sind die Möglichkeiten, die mit der elektronischen Erweiterung der Gesundheitskarte angestoßen wurden, noch lange nicht ausgeschöpft.

Die Vorgaben werden vom BSI jährlich geändert. Wenn also erstmal alle 70 Millionen Karten ausgetauscht sind, sind vielleicht schon wieder neue nötig. Dafür legt die Gesundheitsbranche einiges an Geld hin. Die Karten regelmäßig zu tauschen ist aus ITler-Sicht aber trotzdem sinnvoll, damit immer die neusten Sicherheitsstandards erfüllt werden. Ab 2018 sollen sowieso nur noch die elektronischen Gesundheitskarten der Generation 2 zugelassen sein.

Dann soll man beispielsweise Notfalldaten auf den Karten speichern können. Diese enthalten unter anderem die Daten einer Notfall-Kontaktperson, um sie etwa bei einem Verkehrsunfall zu benachrichtigen. Das alles ist natürlich ohne den PIN möglich. An die sensiblen Daten, die an die ärztlichen Schweigepflichten gebunden sind, kommt man in so einem Fall aus sicherheitstechnischen Gründen aber nicht.

Weiter wird ab dann auch eine elektronische Patientenakte geführt, auf die auch Patienten über einen Online-Zugang Überblick haben. Beispielsweise kann so ein elektronischer Medikationsplan in Zusammenarbeit mit Apothekern und Ärzten erstellt werden. 

Diskussion eGK Generation 2: Welche Vorteile haben die Änderungen?

Neben den Sicherheitsstandards, die mit den neuen Vorgaben verbessert werden, fragt man sich vielleicht was eine elektronische Gesundheitskarte sonst noch so in Zukunft für Vorteile bringen kann.

Diskussion eGK 2. Generation

Hier wird ganz vorne erwähnt, dass die Telematik-Infrastruktur den Patienten mehr Mitwirkungsmöglichkeiten in Bezug auf ihre Gesundheit geben möchte. Das soll die Behandlung verbessern, indem der Patient erstmal einen genaueren Einblick in seine Akte hat und weiter einige regelmäßige Untersuchungsschritte selbst übernimmt. So kann er etwa ein Blutdrucktagebuch anlegen. So gibt es eine regelmäßige Überprüfung ohne, dass Patienten jeden Tag in der Praxis auftauchen müssen.

Gerade bei älteren oder chronisch kranken Menschen werden die Maßnahmen –  wenn sie denn halten, was sie versprechen – Erleichterung in der Therapie verschaffen. Es gehen keine Informationen mehr verloren und Behandlungen können hoffentlich schneller begonnen werden. Wir bleiben Gespannt wie die weitere Umsetzung von Statten geht. 

Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit werden nochmal alle Begriffe rundum das Thema der elektronischen Gesundheitskarte dediziert erklärt. Wir halten Sie aber selbstverständlich auch auf dem Laufenden, welche weiteren Entwicklungen es im IT-Bereich des Gesundheitswesens gibt. Und diskutieren nicht zuletzt ob diese sinnvoll und sicher sind.

WWS-InterCom als Ihr Praxis-IT-Dienstleister in Göttingen, Kassel, Harz und Umgebung

Wir übernehmen die Praxisumstellung für die elektronische Gesundheitskarte (eGK Generation 2)

Bei all den Möglichkeiten, die sich durch die neuen Regelungen ergeben, kommt es natürlich auf die richtige Umsetzung an. Als Software-Profi übernimmt WWS-InterCom die Einrichtung, Inbetriebnahme und Wartung Ihrer gesamten IT-Infrastruktur. Im Falle der neuen Regelungen für die eGK heißt das, dass wir sowohl die benötigte Hardware (zum Beispiel Kartenlesegeräte) besorgen als auch die dazugehörige Software in Gang bringen und pflegen. 

Oftmals haben wir die Erfahrung gemacht, dass Softwarehersteller und Ärzte eine Kommunikationbarriere überwinden müssen. Beide verfolgen sehr unterschiedliche Strukturen und sind Fachleute auf ihren eigenen Gebieten, haben aber nicht unbedingt Ahnung von dem des Anderen. Wir fungieren hier als eine Art Übersetzer. Wir sind der erste Ansprechpartner, wenn Probleme in der Praxis auftreten sowie wenn Anpassungen aus Herstellersicht gemacht werden müssen. 

Einer der größten Vorteile neben unserer Erfahrung mit Praxissoftware ist, dass wir durch die Nähe zu unseren Kunden direkt vor Ort sein können, um Anpassungen an den Systemen vorzunehmen. 

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