Menü
Personenbezogene Daten stehen im Vordergrund

EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ab Mai 2018
Checkliste für den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten

Was sollen die Neuerungen bewirken? 

Was bisher in Richtlinien durch nationale Gesetze geregelt wurde, gilt mit der DSGVO für alle EU-Staaten und den Handel in diesen ohne Kompromisse. Eine EU-Verordnung gilt nämlich vorrangig vor nationalen Bestimmungen, kann aber durch solche ergänzt werden. 

Personenbezogene Daten

Ziel der Neuerungen ist es vor allem personenbezogene Daten besser zu schützen. In der Verordnung heißt es da konkret, dass nach"Treu und Glauben" unter "Transparenz [...], Datenminimierung [...], Zweckbindung [...], Richtigkeit [...], Speicherbegrenzung [...], Integrität und Vertraulichkeit [...]" gehandelt werden soll. Ähnliche Grundsätze verfolgt das gleichzeitig eintretene bundesweite Datenschutzgesetz (BDSG).

Wie müssen die Neuerungen konkret umgesetzt werden?

  • Verschlüsselung aller Daten inkl. Speichermedien und Email (z.B. über die ESET-DESlock Encryption​)
  • personenbezogene Daten müssen nachvollzogen werden können und einsehbar sein
  • es müssen entsprechende Backups für eine Wiederherstellung verlorengegangener Daten gemacht werden
  • jeder Betrieb ist zur Einhaltung der Verordnung und dem Nachweis dieser verpflichtet
  • bei Verstößen gegen die neue Verordnung werden diese innerhalb von 72 Stunden von zuständigen Organisationen gemeldet und mit hohen Geldstrafen sanktioniert. 

WWS-InterCom berät Sie gerne, ob Ihre Systeme für die neuen Verordnungen gewappnet sind und rüstet gegebenenfalls gemeinsam mit Ihnen auf. Wir arbeiten dabei eng mit unserem Partner deDATA zusammen - der Experte für Datenschutz. 

Artikel-Tags:
Datenschutz
Kategorien:
IT-Sicherheit

Suchergebnisse

Diese Seite benötigt Cookies um zu funktionieren. Hier können Sie die Verwendungszwecke auswählen.

Diese Seite benötigt Cookies um zu funktionieren. Hier können Sie die Verwendungszwecke auswählen.

Cookie Einstellungen wurden gespeichert